Kann jeder die Website deines Unternehmens nutzen?
Wenn du jetzt mit “Ja” antwortest, möchten wir an dieser Stelle noch mal nachfragen: Bist du dir sicher? Während Barrierefreiheit in Restaurants und öffentlichen Etablissements schon lange ein fester Begriff ist, zieht das Thema erst jetzt in die digitale Welt ein. Denn dass Webseiten, Webshops u.ä. im Netz öffentlich zugänglich sind, heißt nicht automatisch, dass jeder sie nutzen kann. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) soll das nun ändern: Das Internet soll für alle zugänglich sein – unabhängig von körperlichen Einschränkungen oder technischen Voraussetzungen. Falls du dir jetzt denkst “Klingt super. Aber wie setze ich das um?” dann bist du hier genau richtig! Wir erklären dir, was es mit dem BFSG auf sich hat, ab wann und für wen es gilt und welche Änderungen deiner Website es mit sich bringt. Doch zunächst einmal:
Was bedeutet Barrierefreiheit im Web?
Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Services für alle Menschen zugänglich sind – unabhängig von individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Somit berücksichtigt eine barrierefreie Website die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, Menschen höheren Alters oder Nutzern mit temporären Einschränkungen.
Eine Website gilt als barrierefrei, wenn sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist (Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)). Konkret bedeutet das:
Wir rufen uns noch mal die Grundsätze des WCAG in Erinnerung: Die Website soll wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese Anforderungen sollten auf verschiedenen Ebenen umgesetzt werden.
Die technische Ebene:
- Semantisches HTML: Verwenden Sie klare und sinnvolle HTML-Elemente, um die Struktur Ihrer Webseite zu definieren.
- ARIA-Rollen: Diese Attribute helfen Screenreadern, den Zweck bestimmter Elemente zu erkennen, wenn dieser nicht schon aus dem HTML-Code ersichtlich ist
- Tastatur-Navigation: Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen auch ohne Maus bedienbar sind.
- Vermeidung von automatischem Abspielen von Videos oder Audios: Die User sollten die Wiedergabe selbst anwählen und steuern können.
- Kompatibilität mit assistierenden Technologien: Die Website sollte mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und anderen Hilfsmitteln kompatibel sein.
Die Design-Ebene:
- Kontraste und Farben: Wähle Farben mit hohem Kontrast, die sich klar voneinander abheben. Achte dabei besonders auf einen guten Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Schriftart und -größe: Wähle eine Schriftart, die gut leserlich und vor allem auch skalierbar ist.
- Responsive Design: Deine Website sollte auf allen Geräten zugänglich und gleichermaßen gut nutzbar sein. Egal, ob Smartphone oder Desktop – achte darauf, dass sich die Inhalte deiner Website der Bildschirmgröße sinnvoll anpassen.
Die inhaltliche Ebene:
- Alternativtexte: Hilft gleichzeitig auch für die Auffindbarkeit in Suchmaschinen: Beschreibe deine Bilder und Grafiken in den Alttexten, sodass sie von einem Screenreader interpretiert werden können.
- Einfache Sprache: Wir verstehen, wenn du auf deiner Website deine Expertise deutlich machen möchtest – doch das Fachsimpeln im Fachjargon sollte hierfür nicht das Mittel der Wahl sein. Verfasse deine Inhalte in einfacher Sprache und gestalte sie so klar und verständlich.
Warum du auf digitale Barrierefreiheit setzen solltest, auch wenn du nicht vom BFSG betroffen bist
Barrierefreiheit im Netz sollte auch für diejenigen unter uns, die nicht vom BFSG betroffen sind, eine Rolle spielen. Denn nicht nur sollte es uns aus moralischer Sicht ein Anliegen, sein, die eigenen Inhalte für alle zugänglich zu machen, sondern wir profitieren auch davon. Denn die Website auf Barrierefreiheit zu optimieren, bedeutet gleichzeitig, Optimierungen im Hinblick auf die Auffindbarkeit in Suchmaschinen vorzunehmen. Zunächst einmal helfen alle “Hilfsmittel”, die ihr auf eurer Website verwendet, um sie besser lesbar für Screenreader zu machen, auch Google dabei, eure Inhalte besser zu erfassen. Weiterhin führt eine barrierefreie Gestaltung der Website zu einem besseren Nutzererlebnis für alle User. Ein gutes Nutzererlebnis sorgt außerdem dafür, dass die User länger auf eurer Website bleiben und diese in Zukunft eher aus einer Auswahl an verschiedenen website-Angeboten auswählen. Und auch das zahlt in eure Google-Wertung ein.
Fazit
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, die eigene Website für alle Nutzer attraktiver zu machen. Du erweiterst somit nicht nur deine Zielgruppe, indem du deine Website für Menschen mit Behinderung zugänglich macht, sondern verbesserst auch das Nutzererlebnis für Menschen ohne Behinderung und tust gleichzeitig etwas für das Google-Ranking der Website. Wir sagen deshalb: Es lohnt sich in die barrierefreie Gestaltung der Website zu investieren.
Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Hier findest du aktuelle Informationen zum BFSG und weitere Ressourcen zur Barrierefreiheit.
W3C (World Wide Web Consortium): Das W3C ist verantwortlich für die Entwicklung von Webstandards, einschließlich der WCAG.
Behindertenbeauftragte der Bundesregierung: Die Beauftragte bietet Informationen und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und kann wertvolle Einblicke in die aktuellen Entwicklungen geben.
Gehirngerecht Digital: Ein Blog, der sich mit dem Thema Barrierefreiheit und Inklusion beschäftigt.
Inviqa: Ein Softwareentwicklungsunternehmen mit einem Blog, der sich auch mit Barrierefreiheit beschäftigt.
A11y: Eine Plattform mit zahlreichen Ressourcen zur Barrierefreiheit.
WebAIM: Eine Organisation, die sich für Web-Accessibility einsetzt und viele hilfreiche Tools anbietet.
- Farben und Kontraste müssen auch für Menschen mit Sehbehinderung geeignet sein
- Texte müssen von Screenreadern vorgelesen werden können
- eine Navigation mithilfe der Tastatur muss möglich sein
Das BFSG soll dafür sorgen, dass diese Ansprüche zum Standard im Web werden. Diese Entwicklung ist für dich eine Chance, dazu beizutragen, die digitale Welt fairer und nutzerfreundlicher zu gestalten – und gleichzeitig das Potenzial deiner Marke zu stärken.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG)
Das BFSG, das im Juni 2025 in Kraft treten wird, soll die Barrierefreiheit für digitale Produkte und Dienstleistungen in der EU verbindlich regeln. Ab diesem Zeitpunkt müssen Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen anbieten, ihre Websites barrierefrei gestalten. Das bedeutet unter anderem, dass Produkte in Online-Shops für alle Kunden zugänglich sein müssen, Kontaktformulare so aufgesetzt sein müssen, dass auch Menschen mit Behinderung die Möglichkeit haben, Kontakt aufzunehmen und Informationsangebote verständlich und zugänglich sein müssen. Dadurch soll der Zugang zu digitalen Angeboten für Menschen mit Behinderungen verbessert werden.
Welche Webseiten und Unternehmen sind betroffen?
Das BFSG gilt für:
- Unternehmen im öffentlichen Sektor (z. B. Behörden, Bildungseinrichtungen)
- Banken, E-Commerce-Websites, Reise- und Transportanbieter
- Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, wie Apps, Online-Shops und Buchungsportale
Nicht betroffen von dem Gesetz sind hingegen Unternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz, die Dienstleistungen anbieten. Doch auch, wenn ihr nicht vom BFSG betroffen seid, solltet ihr eure Website barrierefrei gestalten. Wieso erfahrt ihr hier. (Hier Verlinkung zum Absatz xy einbauen)
Wie mache ich meine Website barrierefrei?
Im Barrierefreiheitssicherungsgesetz sind die folgenden Anforderungen verankert:
- Einhaltung der WCAG 2.1 auf Level AA
- Sicherstellung der Bedienbarkeit mit verschiedenen Technologien (z. B. Screenreadern)
- Bereitstellung von Alternativlösungen, falls technische Barrierefreiheit nicht vollständig gewährleistet werden kann
Doch was genau bedeutet das?
Wir rufen uns noch mal die Grundsätze des WCAG in Erinnerung: Die Website soll wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Diese Anforderungen sollten auf verschiedenen Ebenen umgesetzt werden.
Die technische Ebene:
- Semantisches HTML: Verwenden Sie klare und sinnvolle HTML-Elemente, um die Struktur Ihrer Webseite zu definieren.
- ARIA-Rollen: Diese Attribute helfen Screenreadern, den Zweck bestimmter Elemente zu erkennen, wenn dieser nicht schon aus dem HTML-Code ersichtlich ist
- Tastatur-Navigation: Stellen Sie sicher, dass alle Funktionen auch ohne Maus bedienbar sind.
- Vermeidung von automatischem Abspielen von Videos oder Audios: Die User sollten die Wiedergabe selbst anwählen und steuern können.
- Kompatibilität mit assistierenden Technologien: Die Website sollte mit Screenreadern, Vergrößerungssoftware und anderen Hilfsmitteln kompatibel sein.
Die Design-Ebene:
- Kontraste und Farben: Wähle Farben mit hohem Kontrast, die sich klar voneinander abheben. Achte dabei besonders auf einen guten Kontrast zwischen Text und Hintergrund, um die Lesbarkeit zu verbessern.
- Schriftart und -größe: Wähle eine Schriftart, die gut leserlich und vor allem auch skalierbar ist.
- Responsive Design: Deine Website sollte auf allen Geräten zugänglich und gleichermaßen gut nutzbar sein. Egal, ob Smartphone oder Desktop – achte darauf, dass sich die Inhalte deiner Website der Bildschirmgröße sinnvoll anpassen.
Die inhaltliche Ebene:
- Alternativtexte: Hilft gleichzeitig auch für die Auffindbarkeit in Suchmaschinen: Beschreibe deine Bilder und Grafiken in den Alttexten, sodass sie von einem Screenreader interpretiert werden können.
- Einfache Sprache: Wir verstehen, wenn du auf deiner Website deine Expertise deutlich machen möchtest – doch das Fachsimpeln im Fachjargon sollte hierfür nicht das Mittel der Wahl sein. Verfasse deine Inhalte in einfacher Sprache und gestalte sie so klar und verständlich.
Warum du auf digitale Barrierefreiheit setzen solltest, auch wenn du nicht vom BFSG betroffen bist
Barrierefreiheit im Netz sollte auch für diejenigen unter uns, die nicht vom BFSG betroffen sind, eine Rolle spielen. Denn nicht nur sollte es uns aus moralischer Sicht ein Anliegen, sein, die eigenen Inhalte für alle zugänglich zu machen, sondern wir profitieren auch davon. Denn die Website auf Barrierefreiheit zu optimieren, bedeutet gleichzeitig, Optimierungen im Hinblick auf die Auffindbarkeit in Suchmaschinen vorzunehmen. Zunächst einmal helfen alle “Hilfsmittel”, die ihr auf eurer Website verwendet, um sie besser lesbar für Screenreader zu machen, auch Google dabei, eure Inhalte besser zu erfassen. Weiterhin führt eine barrierefreie Gestaltung der Website zu einem besseren Nutzererlebnis für alle User. Ein gutes Nutzererlebnis sorgt außerdem dafür, dass die User länger auf eurer Website bleiben und diese in Zukunft eher aus einer Auswahl an verschiedenen website-Angeboten auswählen. Und auch das zahlt in eure Google-Wertung ein.
Fazit
Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, die eigene Website für alle Nutzer attraktiver zu machen. Du erweiterst somit nicht nur deine Zielgruppe, indem du deine Website für Menschen mit Behinderung zugänglich macht, sondern verbesserst auch das Nutzererlebnis für Menschen ohne Behinderung und tust gleichzeitig etwas für das Google-Ranking der Website. Wir sagen deshalb: Es lohnt sich in die barrierefreie Gestaltung der Website zu investieren.
Quellen:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Hier findest du aktuelle Informationen zum BFSG und weitere Ressourcen zur Barrierefreiheit.
W3C (World Wide Web Consortium): Das W3C ist verantwortlich für die Entwicklung von Webstandards, einschließlich der WCAG.
Behindertenbeauftragte der Bundesregierung: Die Beauftragte bietet Informationen und Unterstützung für Menschen mit Behinderungen und kann wertvolle Einblicke in die aktuellen Entwicklungen geben.
Gehirngerecht Digital: Ein Blog, der sich mit dem Thema Barrierefreiheit und Inklusion beschäftigt.
Inviqa: Ein Softwareentwicklungsunternehmen mit einem Blog, der sich auch mit Barrierefreiheit beschäftigt.
A11y: Eine Plattform mit zahlreichen Ressourcen zur Barrierefreiheit.
WebAIM: Eine Organisation, die sich für Web-Accessibility einsetzt und viele hilfreiche Tools anbietet.